Schweigepflicht

Ich bin an das Berufsgeheimnis gebunden und halte mich an die Schweigepflicht. Ausnahmen stellen Anfragen von Vertrauensärzten Ihrer Krankenkasse dar: Gewisse Krankenkassen verlangen nach längeren Behandlungsreihen (mehr als 10 Sitzungen wegen derselben Ursache) Auskünfte über den Behandlungsgrund und den weiteren Verlauf. Solche Auskünfte erteile ich erst nach Rücksprache mit Ihnen.